Gasprüfung

Die Gasprüfung ist für Wohnmobile alle zwei Jahre vorgeschrieben und lautet offiziell: Prüfbescheinigung Technische Regeln „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW. 

Werden innerhalb der zwei Jahre Änderungen am Gassystem im Wohnmobil durchgeführt, muss die Anlage danach geprüft werden. Die regelmäßig durchgeführte Gasprüfung soll die Sicherheit der Gasanlage gewährleisten. 

Außerdem verlangen viele Campingplätze, dass eine gültige Gas-Plakette vorliegt – egal, ob es eine Pflicht zur Gasprüfung gibt oder nicht. Daher gehen Camper ohne Plakette das Risiko ein, mit ihrem Reisemobil an der Einfahrt abgewiesen zu werden. 

© Fritz Berger

Dürfen wir dir Push-Nachrichten senden?

Mit deiner Zustimmung erklärst du dich damit einverstanden, dass wir deine Browser ID nutzen, um dir Push-Benachrichtigungen zu senden, wenn es neue Beiträge gibt, die dich interessieren. Du kannst deine Einwilligung jederzeit widerrufen.
Datenschutz

Welche Themenbereiche interessieren dich?

Themenbereiche bearbeiten

Hier kannst du die Themenbereiche deiner Push-Nachrichten ganz einfach überarbeiten.