1. Sichtprüfung der Flüssiggas-Anlage

Die Absperrhähne werden geprüft und geöffnet
Die Absperrhähne werden geprüft und geöffnet © Fritz Berger
  • Der Druckminderer und Druckschlauch wird auf Beschädigungen und Alter kontrolliert. 
    Diese müssen nach spätestens 10 Jahren getauscht werden.
  • Die Halterung der Gasflaschen wird geprüft.
     
  • Prüfung der Lüftungsöffnung im Gaskasten.
     
  • Es dürfen sich keine Zündquellen (elektrischen Geräte, Steckdosen, Schalter etc.) im Gaskasten befinden. 
  • Die Abgasrohre werden auf Beschädigungen geprüft.
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2. Dichtheitsprüfung

Dichtprüfung durch Druckerhöhung mit Hilfe eines Dichtprüfgeräts.

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Der Gasregler wird vom Schlauch getrennt und durch ein Dichtprüfgerät ersetzt.

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Der Druck in der gesamten Anlage wird mit einem Prüfgerät in der gesamten Gasanlage auf 150 mbar erhöht.

Danach darf der Druck in den nächsten 5 Minuten nur minimal sinken.


3. Brennprobe (Geräteprüfung)

Prüfung der einzelnen Gasgeräte sowie Sicherheitsventile auf korrekte Funktion.

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Um die Geräte und die Zündsicherung prüfen zu können, wird nach der Dichtheitsprüfung wieder eine Gasflasche angeschlossen.

Brennen alle Flammen? Schalten die Ventile richtig ab?
Brennen alle Flammen? Schalten die Ventile richtig ab? © Fritz Berger
Zünden die Geräte richtig?
Zünden die Geräte richtig? © Fritz Berger
Die Heizung wird gezündet und geprüft.
Die Heizung wird gezündet und geprüft. © Fritz Berger

Die Plakette

Wenn alle Punkte ohne Beanstandungen geprüft werden konnten, gibt es die gelbe Prüfbescheinigung und die Plakette.

© Fritz Berger

Die Pflicht zur Gasprüfung wurde vom Gesetzgeber bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Ist bis zu diesem Termin eine Hauptuntersuchung fällig, hat das Fehlen der Gasprüfung keine negativen Auswirkungen.


Fazit: ohne gefüllte Gasflasche keine Prüfung

Deshalb solltest Du auf jeden Fall prüfen, ob genügend Gas in deiner Flasche vorhanden ist.