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Mehrwertsteuerfreie Bestellung für alle wesentlichen Komponenten zur Erzeugung sowie Speicherung von Solarstrom nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Damit du von der Mehrwertsteuerbefreiung einiger Artikel im Berger Onlineshop profitieren kannst, musst du uns zunächst bestätigen, dass du folgende Voraussetzungen erfüllst.

  • Du bestellst nur für dich privat
  • Der Liefer- und Montageort deiner PV Anlage befindet sich in Deutschland
  • Du nutzt die PV-Anlage (oder Bestandteile) auf oder in der Nähe von Wohngebäuden oder in der Nähe von Freizeitanlagen (z.B. Campingplatz, Gartenlaube)
  • Die Bruttoleistung deiner PV Anlage ist nicht höher als 30 Kilowatt (peak)
  • Die Nutzung der gewonnenen Energie erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Berechtigung für den Nullsteuersatz nicht besteht oder bestand, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und der fehlende Betrag an dich weitergegeben. Dieser Mehrwertsteuerbetrag ist sofort fällig. Wir weisen dich darauf hin, dass eine umsatzsteuerfreie Lieferung deiner Bestellung nur erfolgt, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen. Sollten wir nach Bestellabschluss und Bezahlung weitere Informationen oder Dokumente zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben benötigen, werden wir auf dich zukommen.

Fragen & Antworten

Welche Komponenten einer Photovoltaikanlage gehören dazu? Für welche Produkte gilt die Steuerbefreiung?

PV-Module als auch Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegen den „wesentlichen Komponenten“ und somit dem Nullsteuersatz. Wesentliche Komponenten sind die Bauteile, deren Verwendung speziell beim Betreiben oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegen oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören Elemente, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie Wechselrichter, Energiemanagement-System, Dachhalterung, Solarkabel, Einspeisesteckdose, Funk-Rundsteuerungsempfänger, Zubehör zur Notstromversorgung, Powerstation und Backup Box.
Auch die (nachträgliche) Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile, sowie deren Installation unterliegen dem Nullsteuersatz, sofern sie Teile der Anlage sind, welche die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.


Wie läuft die Bestellung im Berger Online Shop ab?

Wir haben bei entsprechenden Produkten die Möglichkeit hinterlegt, diese mit oder ohne Mehrwertsteuer zu erwerben.
Wähle zuerst bei deinem Wunschartikel die Variante „0% MwSt.“ aus und lege sie in den Warenkorb. Im Bestellprozess findet sich ein Kästchen, dort stimmst du zu, dass du die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllst. Schließe deinen Kauf nun komplett ab.


Kann ich die Steuerbefreiung auch auf bestehende Anlagen anwenden?

Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 ausgeliefert und installiert wurden. Eine rückwirkende Anwendung auf bestehende Anlagen ist leider nicht möglich.


Kann ich meine bestehende Anlage erweitern und ebenfalls davon profitieren?

Ja, das geht. Ist die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023 erfolgt, fällt beim Kauf der Solarstromanlage einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.


Kann ich mir beim Kauf von PV-Modulen weiterhin die Umsatzsteuer vom örtlichen Finanzamt erstatten lassen?

Mit der Einführung des Nullsteuersatzes wird ab dem 1. Januar 2023 in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen (Steuersatz 0 Prozent). Dementsprechend ist es zukünftig nicht mehr möglich und nicht mehr erforderlich, sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen (Vorsteuer). Somit muss zur Vermeidung von möglichen finanziellen Nachteilen nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verzichtet werden. Für Solarstromanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert werden, ist der Vorsteuerabzug weiterhin möglich.


Was ist mit der maximalen Bruttoleistung von 30KW (peak) gemeint?

Ist die Höhe der Leistung der Anlage laut Marktstammdatenregister (Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt) höchstens 30 kWp hoch (Kilowatt-Peak, ist die Maßeinheit für die Spitzenleistung einer Photovoltaikanlage), gilt die Bedingung immer automatisch als erfüllt.
"30 kW peak" ist ein Ausdruck, der sich auf die Leistung einer PV-Anlage bezieht. Die Abkürzung "kW" steht für Kilowatt, eine Einheit für die Leistung, die angibt, wie viel Energie pro Zeiteinheit verbraucht oder erzeugt wird. Das englische Wort "peak" (deutsch: Spitzenleistung) gibt an, dass die 30 kW die maximalste Leistung ist, die die Anlage unter idealen Bedingungen erbringen kann.



Weitere Informationen vom Bundesministerium für Finanzen findest du unter folgenden Links:

Bundesfinanzministerium PDF

Bundesfinanzministerium FAQ

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