Zulässiges Gesamtgewicht, Anhängelast und Stützlast

Wenn du mit dem Caravan zum Campen fährst, spielen Gewichtsangaben eine wichtige Rolle. Bevor du deinen Zugwagen und den Wohnwagen belädst, solltest du also auf Folgendes achten:

1. Kontrolliere das zulässige Gesamtgewicht (zGG) deines Zugwagens unter F.1 im Fahrzeugschein.

2. Prüfe im Fahrzeugschein deines PKW, für welche Anhängelast dein Zugfahrzeug zugelassen ist. Die Zahl findest du im Freitext des Fahrzeugscheins zu O.1.

3. Schaue nach, welches zulässige Gesamtgewicht (zGG) dein Wohnwagen hat. Findet sich die Angabe nicht unter F.1 im Fahrzeugschein, kannst du auch beim Hersteller oder Händler nachfragen.

4. Angaben zur Stützlast deiner Anhängerkupplung sowie die der Wohnwagendeichsel findest du unter der Nr. 13 im Fahrzeugschein des jeweiligen Fahrzeugs. 

Am besten fährst du den Wohnwagen „leer“ und noch einmal in beladenem Zustand auf eine öffentliche Waage (bei Prüfstellen, Recyclinghöfen, Bauhandel) oder du überprüfst das Gesamtgewicht mit einer Caravan-Waage. Hierbei zeigt dir die Waage an, an welchen Stellen du den Wohnwagen wiegen sollst und berechnet dann aus den einzelnen Komponenten, das Gesamtgewicht. 

Auch Sonderausstattungen, wie beispielsweise Klimageräte oder Rangierhilfen gehören schon zur Zuladung und sind meist nicht im Leergewicht berücksichtig!


Rechenbeispiele

Wir erklären dir, wie du mit den Angaben im Fahrzeugschein umgehen und daraus ableiten kannst, wie viel Zuladung möglich ist.

Beispiel 1:

Das Rechenbeispiel ergibt eine maximale Zuladung von 300 Kilogramm.
Das Rechenbeispiel ergibt eine maximale Zuladung von 300 Kilogramm. © Fritz Berger

Dein Zugwagen besitzt eine zulässige Anhängelast A von 1.500 Kilogramm (unter O.1 im Fahrzeugschein).

Der Wohnwagen hat eine zGG von 1.500 Kilogramm.

Das zulässige Gesamtgewicht deines Wohnwagens entspricht mit 1.500 Kilogramm genau der zulässigen Anhängelast deines Zugwagens.

Beträgt das Leergewicht (G im Fahrzeugschein) deines Wohnwagens 1.200 Kilogramm, darfst du dort max. 300 Kilogramm zuladen.

Im Fahrzeugschein findest du folgenden Eintrag: „ZU O.1: 1500 BIS 10% STEIG.*“ Dein PKW darf bis zu 1,5 Tonnen Anhängelast ziehen, sofern du eine Steigung von 10 Prozent nicht überschreitest.


Beispiel 2:

Das Rechenbeispiel ergibt eine maximale Zuladung von 100 Kilogramm.
Das Rechenbeispiel ergibt eine maximale Zuladung von 100 Kilogramm. © Fritz Berger

Nehmen wir einmal an, das zulässige Gesamtgewicht deines Wohnwagens (1.300 Kilogramm) ist kleiner als die zulässige Anhängelast A von 1.500 Kilogramm deines Zugfahrzeugs. 

Besitzt dein Wohnwagen mit ein maximales zGG von 1.300 Kilogramm, darfst du somit höchstens 100 Kilogramm zuladen, wenn das Leergewicht des Anhängers 1.200 Kilogramm beträgt. 


Beispiel 3:

Das Rechenbeispiel ergibt eine maximale Zuladung von 300 Kilogramm.
Das Rechenbeispiel ergibt eine maximale Zuladung von 300 Kilogramm. © Fritz Berger

Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens überschreitet mit 1.800 Kilogramm die zulässige Anhängelast A des Zugfahrzeugs von 1.500 Kilogramm.

Wiegt der Wohnwagen im Leerzustand 1.200 Kilogramm, dürfen bei höherem zulässigen Gesamtgewicht 300 Kilogramm zugeladen werden.

Wir haben hier vom zulässigen Gesamtgewicht des Wohnanhängers geschrieben. Selbstverständlich solltest du das zulässige Gesamtgewicht des Zugwagens beim Beladen nicht überschreiten!


Was ist die Achslast?

Unter der Achslast versteht man das Gewicht, das auf jeder einzelnen Radachse lastet. Angaben zur Achslast findest du unter der Ziffer 8 im Fahrzeugschein. Beachte, dass die Achslast und die Stützlast zusammenaddiert die zulässige Gesamtmasse nicht überschreiten darf.

So erhältst du die tatsächliche Achslast des beladenen Caravans:
Leerer Wohnwagen + Zuladung - Stützlast geteilt durch die Anzahl der Achsen
= das Gewicht, das auf jeder einzelnen Achse lastet. (Diese Rechnung funktioniert nur, wenn der Wohnwagen gerade steht und alles Angaben durch Wiegen ermittelt wurden)

Diese Rechnung funktioniert natürlich auch bei einem PKW. Auch hier solltest du die zulässige Achslast nicht überschreiten.


Ein paar Tipps für dich

Behalte immer das Gesamtgewicht des Gespanns im Fokus. Der Wohnwagen darf mit seinem zGG nicht schwerer sein, als die Leermasse des Zugwagens, wenn du mit Tempo 100 km/h unterwegs sein möchtest. Liegt das Gesamtgewicht von Wohnwagen und Zugwagen über der 3,5 Tonnen Grenze, darfst du ihn mit dem B Führerschein nicht mehr ziehen: Erforderlich sind dann die Klassen B96 oder BE.


So findest du die zulässige Stützlast

Die Gewichtsangabe zur zulässigen Stützlast des Wohnanhängers findest du auch auf der Deichsel. 

Bei der Stützlast handelt es sich um das Gewicht, das mit der Deichsel des Wohnwagens direkt auf dem Kugelkopf deiner Anhängerkupplung lastet. Sowohl Zugfahrzeug, als auch Wohnwagen haben in ihren jeweiligen Fahrzeugscheinen (unter Punkt 13) Gewichtsangaben dazu. Die max. zulässige Stützlast ist aber immer der niedrigere Wert aus diesen Angaben.

Willst du die tatsächliche Stützlast deines Wohnanhängers bestimmen, verwendest du am besten eine Stützlastwaage. Dafür stellst du den Anhänger waagerecht ab. Die Stützlastwaage bringst du direkt unter dem Ankupplungspunkt an. Die Waage muss der Höhe der Anhängerkupplung des Zugwagens entsprechen. Das Stützrad muss etwas hochgekurbelt sein, sodass der Wohnwagen nur auf der Waage aufliegt. Der angezeigte Wert lässt dich nun wissen, wie hoch die tatsächliche Stützlast ist. 

Liegt sie beispielsweise unter 100 Kilogramm (bei manchen Wohnwägen auch 75 Kilogramm - überprüfe deinen individuellen Wert) oder ist das Gewicht höher, heißt es nochmal umpacken. Bestenfalls verstaust du schwere Gegenstände weiter in das Heck des Anhängers oder in Achsennähe.

Digitale Stützlastwaage STB150
Digitale Stützlastwaage STB150

WICHTIG!
Es ist am besten, die Stützlast immer „auszureizen“, somit fährst du stabiler und sicherer mit deinem Gespann. Eine maximale Stützlast bedeutet somit weniger Pendeln und weniger Schlingern des Gespanns. 


Bußgelder bei Überladung

Wenn dein Gespann bei einer Kontrolle das zulässige Gesamtgewicht, die zulässige Achslast oder die Anhängelast überschreitet, musst du mit einem Bußgeld rechnen. 

Aktuell werden bei einer Überschreitung um fünf Prozent 10 Euro fällig, ab 20 Prozent Überschreitung sind es schon 95 Euro und ein Punkt in Flensburg. Empfindlich wird die Strafe ab 30 Prozent Überladung. Dann musst du 235 Euro bezahlen und erhältst ebenfalls einen Punkt in Flensburg. 

Zur Einordnung:
Bei einem zulässigen Gesamtgewicht deines Wohnwagens von 1.500 Kilogramm sind fünf Prozent 75 Kilogramm, 30 Prozent Überladung entsprechen 450 Kilogramm. 
Die Bußgelder in Deutschland sind im europäischen Vergleich noch relativ gering. In Dänemark werden zum Beispiel pro Prozent Überschreitung des Gesamtgewichts ca. 10 Euro fällig. In Frankreich musst du mit einem Bußgeld zwischen 135 und 750 Euro rechnen. Und in Spanien werden bei sechs bis 15 Prozent Überladung 300 bis 400 Euro fällig.


So kannst du Gewicht sparen

  • Verwende Kochgeschirr aus Aluminium.
  • Verzichte auf Keramikgeschirr und verwende Teller und Tassen aus Melamin.
  • Nutze am besten Vorzeltgestänge aus Aluminium und nicht aus Stahl
  • Essen am Zielort einkaufen: Verzichte auf Konserven oder haltbare Milch.
  • Wassertank leer lassen. Fülle den Frischwassertank erst am Campingplatz auf.
  • weniger Kleidung: Nutze die Waschmaschine am Campingplatz.
  • Entscheide dich für Alugasflaschen anstatt für Gasflaschen aus Stahl.
  • Fahrräder besser am Zugfahrzeug transportieren, als am Wohnwagen
  • Nimm nur mit, was du wirklich brauchst. Das Gewicht solltest du als Caravaner immer im Auge behalten. Eine Packliste und das Wiegen aller Gegenstände hilft dir ebenfalls, im grünen Gewichtsbereich zu bleiben.

Wie belade ich den Wohnwagen am besten?

Wohnwagen Deichselkasten
Wohnwagen Deichselkasten © Fritz Berger
  • schwere Teile bodennah und in Achsennähe verstauen und
    Leichtes nach oben
  • Verstaue alles in verschließbaren Schränken.
  • Lasse nichts Loses herumliegen, nutze dafür rutschsichere Boxen
    Beachte: Schwere Gegenstände hinter leicht schließbaren Türen können herausfallen.
  • Großes Zubehör wie Tisch, Stühle und Sonnenschirme sollten im Innenraum gesichert oder in der Garage festgezurrt werden, um sich während der Fahrt nicht zu verselbstständigen. Besser: Im Zugfahrzeug verstauen.

ADAC Schlingermodell

Der ADAC zeigt hier anhand eines Schlingermodells, wie stark eine falsche Gewichtsverteilung die Fahrdynamik verändert und, wie schnell es zum Kontrollverlust kommen kann.

Richtige Beladung bei Caravan-Gespannen  I ADAC 2017
Richtige Beladung bei Caravan-Gespannen I ADAC 2017

Fazit: richtiges Beladen macht Sinn

Du vermeidest so ein Pendeln oder Auf-Schlingern deines Gespanns und senkst somit das Risiko für einen Unfall oder im schlimmsten Fall, ein Umkippen des Anhängers. Kommst du mit Fahrzeug und Anhänger doch einmal ins Schlingern, so reduziere die Geschwindigkeit und halte an.

Wenn du die Gewichtsangaben deiner Fahrzeuge im Blick behältst, dich vor ein bisschen Rechnerei nicht scheust und dein Gepäck ordentlich verstaust, fährst du nicht nur sicherer und stabiler, sondern brauchst auch keine Angst vor möglichen Bußgeldern zu haben.