Wichtige Papiere für die Zulassung

1. Personalausweis

Generell musst du bei der Zulassungsstelle persönlich erscheinen und deinen Personalausweis vorlegen, wenn du einen Wohnwagen zulassen willst. Wird der Wohnwagen auf eine juristische Person zugelassen, benötigst du die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug und den Gesellschaftsvertrag, ebenso wie den Ausweis der vertretungsberechtigten Person. Kannst du persönlich nicht bei der Zulassungsstelle erscheinen, schickst du einen Beauftragten, der eine von dir unterschriebene Vollmacht, deinen und seinen Ausweis vorlegen muss.


2. Zulassungsbescheinigung I

Früher hieß die Zulassungsbestätigung I Fahrzeugschein. Um die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern in Europa zu vereinfachen, wurden die Papiere und Begrifflichkeiten vereinheitlicht. Neben den Daten des Halters enthält die Zulassungsbestätigung I auch das Kennzeichen des Fahrzeuges und technische Daten, wie zulässige Bereifung oder Achslast.

Zulassungsbescheinigung I Vorderseite
Zulassungsbescheinigung I Vorderseite © Fritz Berger
Zulassungsbescheinigung I Rückseite
Zulassungsbescheinigung I Rückseite © Fritz Berger

Bei Zulassung eines gebrauchten Wohnwagens wird dir eine neue Zulassungsbescheinigung I ausgestellt, da deine Daten darin aktualisiert werden müssen.

Die Zulassungsbescheinigung I kannst du bei der Zulassung eines fabrikneuen Wohnwagens nicht vorlegen, da sie noch nicht existiert. Sie wird erst nach der Anmeldung durch die Zulassungsstelle erstellt.


3. Zulassungsbescheinigung II

Teil II der Zulassungsbestätigung wurde früher Fahrzeugbrief genannt und ist so groß wie ein DIN-A4-Blatt. Dieses Dokument wird dir auch bei Kauf eines neuen Wohnwagens ausgehändigt und enthält nur die wichtigsten Fahrzeugdaten, wie Hersteller und Modell. Bei der Zulassungsstelle werden dann deine persönlichen Daten und das Kennzeichen des Wohnwagens ergänzt.

Oberer Teil der Zulassungbescheinigung Teil II
Oberer Teil der Zulassungbescheinigung Teil II © Fritz Berger
Unterer Teil der Zulassungbescheinigung Teil II
Unterer Teil der Zulassungbescheinigung Teil II © Fritz Berger

4. Nachweis über Hauptuntersuchung

Um die Verkehrssicherheit deines Wohnwagens nachweisen zu können, musst du bei Anmeldung einen Nachweis über die Hauptuntersuchung vorlegen. Das Vorzeigen der Plakette auf dem Kennzeichen reicht nicht aus.

Wohnwagen, auch Neue, müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden. Nur, wenn dein neuer Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 750 Kilogramm hat, muss er das erste Mal nach 3 Jahren vorgestellt werden, danach wie jeder andere Anhänger auch im 2-Jahresrhytmus.

Ausnahme: Möchtest du einen fabrikneuen Wohnwagen zulassen oder ist der Wohnwagen nicht älter als 2 Jahre, musst du keinen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung („TÜV“) vorlegen.


5. Elektronische Versicherungsbestätigung

Du kannst deinen neuen Wohnwagen nur zulassen, wenn er versichert ist. Den Nachweis über deine Versicherung erbringst du bei der Zulassungsstelle mittels eVB, der elektronischen Versicherungsbestätigung. Das ist ein 7-stelliger Code, über den die Zulassungsstelle die Angaben des Versicherers abrufen kann.

Du erhältst die elektronische Versicherungsbestätigung vor Ort, telefonisch oder online bei deiner Versicherung. Bei der Beantragung der eVB-Nummer entstehen keine Kosten. Erst, wenn du deinen Wohnwagen mit dieser Nummer tatsächlich anmeldest, nimmst du den Versicherungsschutz in Anspruch.

Die Gültigkeit einer eVB-Nummer ist meist auf 3 Monate beschränkt. Wird sie in dieser Zeit nicht genutzt, um ein Fahrzeug zuzulassen, verfällt sie.

Tipp: Es kann sein, dass du eine neue eVB benötigst, wenn du umziehst und deinen Wohnwagen an dem neuen Wohnort anmeldest - auch, wenn er schon zugelassen und versichert ist.


6. Übereinstimmungsbescheinigung

Die Übereinstimmungsbescheinigung, auch CoC (Certificate of Conformity) genannt, ist ein Dokument, das belegt, dass das Fahrzeug oder der Anhänger den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. Dementsprechend enthält dieses Dokument beispielsweise Informationen zu Gewicht, Höchstgeschwindigkeit oder zu zulässigen Reifengrößen des Fahrzeuges oder Anhängers.

Ein Teil der EU-Übereinstimmungsbescheinigung.
Ein Teil der EU-Übereinstimmungsbescheinigung. © Fritz Berger

Durch die 1996 eingeführte Übereinstimmungsbescheinigung oder Konformitätsbescheinigung sollen Käufe und Verkäufe von neuen und gebrauchten Fahrzeugen und Anhängern innerhalb der Europäischen Union erleichtert werden.

Für die Registrierung von Fahrzeugen und Anhängern in den EU-Mitgliedsstaaten benötigt man die Übereinstimmungsbescheinigung. Hast du einen Wohnwagen gekauft, der ursprünglich nicht für den EU-Markt gebaut wurde, besitzt er keine Konformitätsbescheinigung. Möchtest du ihn trotzdem in einem EU-Land zulassen, musst du ein Gutachten vorweisen, welches „die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang [enthält], der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist". So schreibt es die StVZO in §21 vor.

Prinzipiell musst du die Übereinstimmungsbescheinigung nur bei der Zulassung eines fabrikneuen Wohnwagens vorlegen. Wenn der Wohnwagen schon einmal in einem EU-Land zugelassen war, wird diese Bestätigung nicht mehr benötigt. Es ist aber sinnvoll, sie auch bei gebrauchten Fahrzeugen und Anhängern vorzulegen.


7. Bescheinigung für 100 km/h-Zulassung

Um mit einem Wohnwagen-Gespann auf deutschen Straßen 100 km/h fahren zu dürfen, benötigst du eine 100 km/h-Zulassung, die du durch einen Aufkleber auf der Rückseite deines Anhängers und durch eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I nachweisen musst.

Diesen Aufkleber erhältst du ebenfalls während des Zulassungsvorgangs, wenn dein Anhänger folgende Merkmale aufweist:

  • Er ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet.
  • Die Anhängerreifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt, haben also mindestens den Geschwindigkeitsindex L.
  • Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  • Ist der Anhänger gebremst, braucht er hydraulische Radstoßdämpfer.

Diese Merkmale weist du durch eine Herstellerbescheinigung nach.

Oberer Teil und ...
Oberer Teil und ... © Fritz Berger
... unterer Teil der Herstellerbescheinigung zur Erlangung einer Tempo 100 km/h Zulassung.
... unterer Teil der Herstellerbescheinigung zur Erlangung einer Tempo 100 km/h Zulassung. © Fritz Berger

Beachte: Trotz der Eintragung in den Fahrzeugpapieren darfst du jetzt nicht pauschal 100 km/h fahren. Es müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden, die aber bei der Zulassung erst einmal keine Rolle spielen.


Übersicht: Welche Papiere brauche ich, um meinen Wohnwagen zuzulassen?

 neuer Wohnwagengebrauchter Wohnwagen
1. AusweisXX
2. Zulassungsbescheinigung I X
3. Zulassungsbescheinigung IIXX
4. VersicherungsbestätigungXX
5. Nachweis über gültige Hauptuntersuchung X
6. ÜbereinstimmungsbescheinigungX(X)
7. Bescheinigung für 100 km/h-ZulassungXX

Kosten für die Wohnwagen-Zulassung

Die Kosten für die Zulassung unterscheiden sich etwas von Bundesland zu Bundesland. Für die Zulassung unseres neuen Anhängers haben wir bezahlt:

  • 27,00 Euro Grundgebühr (die Zulassung eines gebrauchten Anhängers hätte 29,60 Euro Grundgebühr gekostet)
  • 10,20 EUR für das Wunschkennzeichen
  • 2,60 EUR für die Vorreservierung des Wunschkennzeichens
  • 0,70 Euro für die Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (die Erstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II hätte 13,80 Euro gekostet)
  • 10,80 € für das Kennzeichen selbst

✔ 51,30 Euro Gesamtkosten


Fazit: gut vorbereitet auf die Zulassungsstelle

Auch, wenn es in manchen Bundesländern mittlerweile online funktioniert, der Gang zur Zulassungsstelle ist vielerorts ein notweniges Übel. Mit dieser Übersicht kannst du dich jetzt perfekt vorbereiten und der Zulassungsvorgang ist schnell erledigt. Und nachdem du diesen Schritt geschafft hast, ist dein Wohnwagen zugelassen und der Urlaub kann beginnen.